achatina hat geschrieben:wieso raten, wenn man einfach mal schnell nachlesen kann?
ravioli22 hat geschrieben:Gilt das vielleicht nur für die zum Verzehr bestimmten Tiere!?
ravioli22 hat geschrieben:Gilt das vielleicht nur für die zum Verzehr bestimmten Tiere!?
....dann doch evtl. lieber genauer nachlesen...achatina hat geschrieben:wieso raten, wenn man einfach mal schnell nachlesen kann?
Yezariel hat geschrieben:...hmm, ich stell mir gerade vor, wie ich mir einen Termin beim Anwalt hole und ihm dann eröffne, dass ich mich danach erkundigen möchte, wie ich straffrei und juristisch korrekt eine Schnecke zu Tode bringen kann... ich glaub, dann greift er gleich mal zum PsychKG und lässt mich einweisen...
Schalentiere oder Schaltiere ist eine veraltete Bezeichnung für Schalenweichtiere ...
Schalenweichtiere (Conchifera) sind alle Weichtiere mit einer primär einteiligen Schale mit dem typischen dreischichtigen Aufbau der Molluskenschale. Dazu gehören die Einschaler (Monoplacophora), die Schnecken (Gastropoda), die Kopffüßer (Cephalopoda) sowie die Kahnfüßer (Scaphopoda) und die Muscheln (Bivalvia).
Thamara hat geschrieben:Und selbst wenn es so vorgeschrieben ist woher weiss ich das kochen schmerzloser ist als erfrieren ??
Ein Frosch geht in die Winterstarre soweit ich in der Schule aufgepasst hab . Heisst das er erleidet da jedesmal Schmerzen ???
(2) Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anzuwenden bei
...
3.
zulässigen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen,
...
(1) Diese Verordnung gilt für
1.
das Betreuen von Tieren in einer Schlachtstätte,
2.
das Aufbewahren von Speisefischen und Krustentieren,
3.
das Ruhigstellen und Betäuben vor dem Schlachten oder Töten von Tieren, die zur Gewinnung von Fleisch, Häuten, Pelzen oder sonstigen Erzeugnissen bestimmt sind,
sharonja hat geschrieben:dann wären wir ja sogar gesetzlich verpflichtet meiner Theorie zu folgen...
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