Hast du dazu eine verlässliche Quelle?
Ja, hab ich:
Helix pomatia und Cornu aspersum haben in Deutschland den gleichen Schutzstatus "besonders geschützt" (§ 1 BArtSchG iVm Anlage 1 Spalte 2 BArtSchG). Nach § 44 Abs. 1 s. 1 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Tieren der besonders geschützten Arten zu fangen, oder ihre Entwicklungsformen (Eier!) aus der Natur zu entnehmen. Sprich: man darf keine Weinbergschnecke, ob ausgewachsen oder nicht, ob gefleckt oder gewöhnlich, einfach mit nach Hause nehmen.
Verletzte Tiere vorübergehend zu pflegen und dann im Idealfall wieder freizulassen, ist was anderes.
https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/Ich hab dazu auch noch was ins Weinbergschnecken-FAQ geschrieben. Ich nehme an, dass sich die Gesetzeslage seit 2008 geändert hat.

Außerdem nennen sie in der Artenschutzverordnung die Gefleckte Weinbergschnecke noch Helix aspersa, nicht Cornu aspersa. Wenn man in der Anlage 1 bis zu den Mollusken runterscrollt, hat man sie aber schnell.